Bericht vom Betriebsausschuss am 27.02.2020
Am 27. Februar 2020 fand die 3. Betriebsausschusssitzung (BA) in der laufenden Wahlperiode des Kreistages statt. Der BA setzt sich aus 18 Abgeordneten der gewählten Parteien sowie dem Landrat als Vorsitzender zusammen. Die LINKE hat zwei Sitze. Unsere Ausschussmitglieder sind Karoline Loth und Harald Wendler.
Die Tagesordnung im öffentlichen Teil sah einen wesentlichen Punkt vor: Gewährung einer kommunalen Ausfallbürgschaft des Erzgebirgskreises zur Besicherung eines im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Modernisierung des Freizeitbades Greifensteine als multifunktionale Einrichtung“ durch die Freizeitbad An der Silberstraße GmbH (FZB GmbH) aufzunehmenden Darlehens. Die GmbH wurde 1995 gegründet und betreibt seit 1998 mit der Eröffnung ein ganzjährig nutzbares Freizeitbad. Derzeitige Gesellschafter sind die Stadt Geyer mit einem Gesellschafteranteil von 56,25 % und der Erzgebirgskreis mit einem Gesellschafteranteil von 43,75 %.
Die ersten 12 Jahre waren geprägt von einer außerordentlichen schwierigen Wirtschaftslage. Immer wieder mussten Zuschüsse und Nachschüsse finanzieller Art getätigt werden um die Gesellschaft erhalten zu können. Mit einer neuen Geschäftsführung gelang es 2013 erstmalig ohne Zuschüsse der Gesellschafter auszukommen. Die erwirtschafteten Mittel wurden in den Folgejahren zum Abbau des entstandenen Investitionsstaus eingesetzt. 2019 konnten 206 000 Besucher im Bad begrüßt werden. Bereits seit 2015 laufen die Bemühungen, das Bad zur nachhaltigen Stabilisierung und Steigerung der Besucherzahlen mithilfe einer Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit einer möglichen Förderquote von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben grundlegend zu modernisieren. Nach vielen Gesprächen durch das Landratsamt mit der LDS zur grundsätzlichen Förderung der geplanten Modernisierungsmaßnahme war es zur Schaffung der Fördervoraussetzungen erforderlich, zum einen spezifische Regelungen in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und zum anderen das Eigentum am Freizeitbad in einer Hand zu konzentrieren. Diese Bedingungen wurden einvernehmlich von den beiden Gesellschaftern erfüllt. Die geprüften Gesamtkosten (durch SIB) belaufen sich auf 7 404 448,00 Euro, davon sind 7 012 340,00 Euro förderfähig. Die berechnete Zuwendung der LDS in Höhe von 85 % beträgt 5 960 485 Euro (Fördermittelbescheid – eingegangen am 19.12.2019).
Damit ergibt sich ein benötigter Eigenmittelbedarf der FZB GmbH i.H.v. 1 443 963,00 Euro, der über eine Darlehensaufgabe i.H.v. 1,5 Mio Euro finanziert werden soll. Der notwendige Kredit für die geplante Investition im FZB in Höhe von 1,5 Mio Euro könnte damit mit einer Bürgschaft in Höhe von insgesamt 1,2 Mio Euro abgesichert werden. Somit entfallen entsprechend der Gesellschafteranteile auf den Erzgebirgskreis 525 T€ für die Gewährung einer Ausfallbürgschaft. Die Stadt Geyer übernimmt eine Bürgschaft entsprechend der Gesellschafteranteile in Höhe von 675 T€. Der Sollzinssatz für dieses Bankdarlehen mit Sicherung durch eine Bürgschaft liegt bei 0,24 % p.a. nominal, das bedeutet ca. 200 T€ weniger Zinsaufwendungen in den nächsten 10 Jahren. Die Investition soll in den Jahren 2021/22 erfolgen. Der Betriebsausschuss des Kreistages beschloss einstimmig die Ausfallbürgschaft in Höhe von 525 T€.