Kultur und Kunst in der Corona-Krise
Unsere überaus große Kulturlandschaft wird in der Corona-Krise zum Stillstand gezwungen. Museen, Konzerthäuser, Theater und Kinos haben geschlossen. Die Spielpläne wurden eingestellt. Veranstaltungen wie der „Tag der der Sachsen“ in meiner Heimatstadt Aue-Bad Schlema, die sächsische Landesausstellung, Sportveranstaltungen, Vergnügungs- und Vereinsfeste werden reihenweise abgesagt. Fast das gesamte kulturelle Leben wurde stillgelegt. Die Zeit macht deutlich, welch großer Schatz die deutsche Kulturlandschaft ist. Spätestens jetzt spüren wir es: Kultur ist kein Luxus, sondern ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Auf Kultur verzichten zu müssen ist ein großer Verlust an Lebensqualität. Der Verzicht darauf fällt schwer, da dies für viele mit Isolation verbunden ist. Aber Gesundheit geht nun mal vor.
Viele Künstler*innen versuchen mit Wohnzimmerkonzerten welche über das Internet zum Teil per Livestream und größtenteils kostenfrei verbreitet werden für die Menschen da zu sein. Schauspieler*innen lesen Geschichten oder übertragen Soloprogramme ins Internet. Museen bieten virtuelle Rundgänge an. Das Internet, Fernsehen und die sozialen Medien stellen aktuell eine wichtige Überbrückung dar. Hier entstehen aus der Not heraus neue Formate. Und dennoch kann dies alles nicht ersetzen ein kulturelles Live-Erlebnis zu haben, Menschen zu begegnen, ein gemeinsames Erlebnis zu haben und sich über das Erlebte direkt auszutauschen. Kultur ist für die Menschen lebensnotwendig! Kultur ist Ausdruck von Humanität.
Die notwendigen Einschränkungen, die Kontaktsperre und das „Abstand halten“ sorgen bei den Kulturschaffenden und den Kultureinrichtungen für massive Probleme, besonders zu Einnahmeausfällen. Dies ist für viele Künstler*innen existenzbedrohlich. Oft sind keine Rücklagen vorhanden, die laufenden Kosten müssen aber weiter aufgebracht werden. Der Lebensunterhalt ist weiter zu bestreiten. Hinzu kommt zur gesundheitlichen Besorgnis zusätzlich Existenzangst. Dramatisch ist, dass die Lage unklar ist, wie lange und in welchen Umfang die Einschränkungen fortgeführt werden müssen. Ein paar Wochen sind vielleicht überbrückbar aber was ist, wenn es Monate dauert?
DIE LINKE im sächsischen Landtag stellte deshalb aktuell einen Antrag um die soziale Absicherung der Künstler*innen in Sachsen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie weiter zu gewährleisten. Nachfolgend der Antrag:
Finanzhilfen und soziale Überbrückungsleistungen für Menschen in prekären Beschäftigungs- und Lebenslagen, insbesondere für die vom Stillstand des öffentlichen und kulturellen Lebens in ihrer wirtschaftlichen Existenz akut bedrohten Soloselbständigen, Kleinstunternehmen, Kulturbetrieben und Unternehmen der Kultur‑, Kreativ- und Medienwirtschaft zur Verfügung zu stellen und leicht zugänglich in unbürokratischer Weise zur Auszahlung zu bringen sowie dazu folgende Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen:
1. Einrichtung eines sächsischen Nothilfefonds in Ergänzung zu den Bundeszuschüssen,
2. Gewährung eines Überbrückungsgeldes bis zur Höhe des durchschnittlichen monatlichen Einkommens des letzten Jahres zum Ersatz von Verdienstausfällen,
3. landesweite Informationsoffensive des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) über bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten mit Schwerpunktinformationen zur Dokumentationspflicht von Einnahmenausfällen,
4. zügige Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel im Bereich des SMWKT an die Empfänger*innen sowie Anpassung und Flexibilisierung der Förderrichtlinien,
5. Verzicht auf Rückforderungen von bereits zu Projektdurchführungen bewilligter und verausgabter Fördermittel,
6. Erweiterung der Gastspielförderung für Projekte von Künstler*innen, welche kulturelle Angebote im Internet zur freien Nutzung anbieten,
7. Sicherstellung, dass im künftigen Staatshaushaltsplan keine Kürzungen in den Einzelplänen 05 und 12 für die Förderung von Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft erfolgen,
8. Forderung gegenüber dem Bund zur Erweiterung der Aufnahmekriterien bzw. der Zugangsmöglichkeiten für weitere Sparten zur Künstlersozialkasse (KSK) zu deren sozialer Absicherung im Alter,
9. Einbeziehung der Kulturverbände in Sachsen bei der konkreten Ausgestaltung der Unterstützungs- und Hilfeprogramme durch das SMWKT,
10 anteilige Übernahme von Beiträgen der Betroffenen zu Sozialversicherungen bzw. Reduzierung auf den Mindestbeitragssatz und ggf. Stundung der Beiträge,
11. Unterstützung der laufenden Betriebskosten der Betroffenen durch nicht zurückzahlbare Zuwendungen (verlorene Zuschüsse) zur Sicherung des (Fort)Bestandes der derzeitig bestehenden Spiel‑, Kultur- und Veranstaltungsstätten und von Arbeitsräumen der Kultur‑, Kreativ- und Medienwirtschaft,
12. Auszahlung der Zuwendungen des Freistaates Sachsen an die Kulturräume in Sachsen mit der Maßgabe, die seitens der Kulturkonvente beschlossenen Mittelzuwendungen unabhängig von der derzeitigen Realisierung der Vorhaben zur Auszahlung zu bringen.
Begründung: Im Bund und den Ländern wird der Ruf lauter, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Kunst und die Kultur finanziell zu unterstützen. Der Deutsche Kulturrat schlägt dazu einen „Notfallfonds“ vor und die Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, verspricht Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen“. Von den landesweit beschränkenden Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen (Allgemeinverfügung/Rechtsverordnung des SMSGZ) sind die öffentlichen und privatwirtschaftlichen Kultureinrichtungen sowie der gesamte Bereich der Freien Kunst- und Kulturszene in existenzieller Weise betroffen. Die Einnahmeausfälle können weder von den Einrichtungen, noch von den Kommunen und Ländern allein kompensiert werden. Schon geringe Einnahmeausfälle stellen in kurzer Zeit für Viele eine unmittelbare Existenzbedrohung dar. Viele Kultureinrichtungen sind von Insolvenz und Schließung bedroht. Freischaffende und Selbstständige im Kultur‑, Film- und Medienbereich fürchten existenzgefährdende Einbußen, u. a. durch Einnahmeausfälle, Rückzahlungen von Projektförderungen, nicht zustande kommende Verträge oder wegen fehlenden Anspruchs auf Honorarfortzahlung im Krankheits- oder Quarantänefall. In dieser prekären Lage ist es darüber hinaus vielen Kulturschaffenden nicht möglich, Krankenkassen‑, Pflege- und Rentenbeiträge zu zahlen. Um der Kunst- und Kulturszene in Sachsen ihr Überleben während der Pandemie zu ermöglichen, erachtet die Fraktion DIE LINKE ein sofortiges, antragsgemäßes Handeln durch die Staatsregierung für dringend geboten. Die Staatsministerin für Kultur, Barbara Klepsch, ist aufgefordert, die nötigen Gespräche mit Verbänden und Initiativen von Künstler*innen und Kulturschaffenden, den Verantwortlichen auf kommunaler und Landkreisebene zu führen und die mit dem Antragsbegehren eingeforderten, dringend erforderlichen Regelungen zu treffen.
Staatsministerin Monika Grütters (CDU), Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gibt in einen Interview bekannt: „Jetzt ist es wichtig zu prüfen, ob die Förderprogramme an die jetzigen Bedürfnisse der Kultureinrichtungen und für in Not geratene Künstlerinnen und Künstler sowie andere Freiberuflerinnen und ‑berufler in der Kultur- und Kreativwirtschaft angepasst werden müssen. Anpassungen für den Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind umzusetzen und die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate sind deutlich zu erleichtern. Das vorhandene Vermögen muss, sofern es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, eine komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert. Die Leistungen müssen schnell und unbürokratisch gewährt werden.
Und es gibt eine direkte Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit dem Soforthilfe-Zuschuss des Bundes können laufende Betriebskosten, wie etwa Mieten, Leasingraten und Ähnliches, bezahlt werden.
Die Bundesregierung hat weitere Schutzmechanismen beschlossen. So werden beispielsweise Mieterinnen und Mieter in den nächsten sechs Monaten vor Kündigungen bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen. Die Stundungsregeln für Darlehen im Sinne der Schuldner sind verbessert worden. Es gibt Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld. Und im Falle von Einkommenseinbußen können Betroffene bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen; außerdem sind Stundungen möglich.“
Es ist zu hoffen, dass mit dem Maßnahmenbündel der Bundesregierung eine Vielzahl unverschuldet in Not geratener Künstler*innen sowie Kultureinrichtungen effektiv erreichen und damit geholfen wird, dass diese die Krisenzeit überstehen können. Auf jeden Fall ist allen Kulturschaffenden für ihr Engagement zu danken. Zeigen wir den Künstlerinnen und Künstlern unseren Respekt und unsere Solidarität in dem wir die aktuellen virtuellen Angebote nutzen und auch darauf reagieren. Zeigen wir, dass unsere Gesellschaft stark ist und zusammenhält. Bleiben wir zuhause und nutzen die Zeit, um auch mal ein Buch zu lesen, einen Brief zu schreiben und für andere Menschen da zu sein, in dem wir „Abstand halten“.
Als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Erzgebirgskreises hoffe und freue ich mich, dass viele Erzgebirger*innen nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und Widereröffnung der Kultureinrichtungen des Kreises nach der Krise viele Veranstaltungen besuchen, um den Einrichtungen so zum Fortbestand zu helfen.