Weshalb wir weiterhin für einen Doppelhaushalt sind!

Begründung des Doppelhaushalt

Zum Einstieg Definitionen zu drei Begriffen:

Haushaltsplan der öffentlichen Haushalte (Budget, Etat) ist eine systematische Zusammenstellung der für den vorher festgelegten Zeitraum (Haushaltsperiode) geplanten und vollzugsverbindlichen Ausgabeansätze und der vorausgeschätzten Einnahmen eines öffentlichen Gemeinwesens. (Quelle)

Ein Doppelhaushalt (auch: Zweijahreshaushalt) ist ein Haushalt, der für einen Planungszeitraum von zwei Haushaltsjahren erstellt wird. Eine Trennung nach Haushaltsjahren muss jedoch auch im Falle eines Doppelhaushalts durchgeführt werden (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).Im Haushaltsplan ist festgelegt, wie hoch die Ausgaben für die jeweiligen Haushaltsstellen sind und wie hoch die Einnahmen im Haushaltsjahr ausfallen werden können. (Quelle)

Ein Nachtragshaushalt ist dann aufzustellen, wenn nicht veranschlagte Ausgaben oder weitreichende Mindereinnahmen absehbar sind. In einem Zwei-Jahres-Zeitraum können sich Sachverhalte ändern; daher kann ein Doppelhaushalt zu einem oder mehreren Nachtragshaushalten führen.

Letztlich bleibt es immer ein Plan, eine Vorschau. Der größte Teil des Planes beinhaltet die finanzielle Untersetzung von Verwaltungsaufgaben der Landkreisverwaltung die unabhängig der Auswirkungen von Corona zu erfüllen sind. Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes und seiner Jahressscheiben entlastet die Verwaltung und führt so zu Kostenersparnissen. Außerdem werden für zwei Jahre bestimmte Prämissen „festgezurrt“, wie z.B. Investitionsmaßnahmen, Personalschlüssel und die Budgetierung für einzelne Aufgaben.

Aus unserer Sicht ermöglicht die Beibehaltung der Arbeit mit Doppelhaushalten gerade für die nächste – bestimmt durch Corona geprägte – Zeit dringend notwendige Freiräume in der Verwaltung.

Bei der Haushaltsaufstellung ist es nicht das Wichtigste, wie viele Stunden darüber beraten wird, sondern wieviele linke Forderungen einfließen (siehe unsere Forderungen).