Jugend- und Auszubildendenvertretungen in Unternehmen im Erzgebirgskreis stärken!

JAV im ERZ stärken!

Annaberg-Buchholz. Im Oktober und November 2020 finden regulär die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in den Unternehmen statt. Die JAV im Betrieb und in der öffentlichen Verwaltung hat die Aufgabe, die Interessen von jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie von Auszubildenden, Werkstudierenden und Praktikant:innen, unter 25 Jahren zu vertreten. Der jeweilige Betrieb muss in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Konkrete Aufgabenfelder der JAV sind der Einsatz für die Verbesserung von Ausbildungsbedingungen, die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen und die Weiterleitung von Anregungen an den Betriebs- bzw. Personalrat. Eine weitere wichtige Tätigkeit besteht darin, Bildungs- und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Um einen besseren Einblick in die Organisation der JAV im Erzgebirgskreis zu bekommen, stellte unsere Kreisrätin Karoline Loth eine Anfrage an den Landrat.

In vier Unternehmen des Erzgebirgskreises gibt es eine JAV: Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH (KME), Kreiskrankenhaus Stollberg gGmbH (KKH), EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH (EKA) und bei der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE). Auf die Frage, ob die Jugendverbände der Gewerkschaften in kreiseigenen Betrieben die Möglichkeit haben, sich bei Azubi-/Begrüßungs-/Vorstellungsrunden zu Beginn eines jeden Ausbildungsjahres vorzustellen und wenn nein, ob dies in Zukunft denkbar wäre, lautete die Antwort: „Eine Beteiligung von Gewerkschaften ist nicht vorgesehen.“ Außerdem äußerte sich Herr Landrat Vogel auf die Frage, inwiefern er eine Möglichkeit sehe, das Angebot zur Verdeutlichung der Wichtigkeit von Gewerkschaften auch an privatwirtschaftliche Unternehmen zu kommunizieren, dass es „nicht die Aufgabe des Landkreises die Bedeutung gewerkschaftlicher Tätigkeit in seinen Unternehmen zu kommunizieren.“

Die Antworten sind für uns sehr ernüchternd. Nach Betriebsverfassungsrecht und weiteren rechtlichen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft gelten Gewerkschaften und Interessenvertretungen wie Betriebs-/Personalrat und JAV als Normalfall im Betrieb. Diese sozialpartnerschaftliche Beziehung zwischen Interessenvertretungen und Unternehmen zu pflegen und auszubauen sollte unserer Meinung nach im Sinne aller Interessensgruppen – also auch im Sinne des Landrates – sein. Es geht ja vor allem darum, (junge) Menschen auf einen klassischen Interessenskonflikt zwischen Kapital und Arbeit aufmerksam zu machen, Solidarität zu vermitteln und die Kolleg:innen zu empowern den Wert ihrer eigenen Arbeit zu erkennen. Wir finden es auch sehr bedauerlich, dass nach wie vor keine Beteiligung der Gewerkschaften an den Azubi-Begrüßungsrunden gedacht ist. Dabei geht die Chance verloren, direkt zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses die Stellung und Wichtigkeit eines Gewerkschaftsmitgliedes klar zu machen.

Ob sich der Landrat vorstellen könne gemeinsam mit dem DGB ein Treffen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen aller kreiseigenen und privatwirtschaftlichen Betriebe auf Kreisebene zu initiieren, beantwortete er schlicht mit: „Eine derartige Initiative ist nicht beabsichtigt.“