Sperrabfall: Abholung im öffentlichen Raum

Die Entsorgung von Sperrabfall kann über die Bestellung mittels Karte beim Abfallzweckverband abgewickelt werden – klingt einfach und ist es vom Grundsatz her auch.

Die Probleme beginnen bei Grundstücken an Privatwegen bzw. öffentlichen Zufahrten, die so schmal sind, dass eine Zwischenlagerung im öffentlichen Raum zur Verkehrsbehinderung führt.

An mich als Verbandsrat der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen sind derartige Probleme herangetragen worden.

In einem klärenden Gespräch mit der Geschäftsstellenleiterin des Zweckverbandes Frau Uhlig, konnte herausgearbeitet werden, dass:

- bei Wohnlagen mit keiner direkten Anbindung an das öffentliche Straßennetz bzw. sehr schmalen Gasse direkt mit dem Zweckverband die Abholmodalitäten abgesprochen werden müssen;

- zu diesen konkreten Problemfeldern wird der Abfallzweckverband auf seiner Homepage und über die Amtsblätter der Kommunen informieren.

- gegenwärtig ist es nicht vorgesehen, die Abfallsatzung zu Ändern.

Auf meiner Agenda wird aber weiterhin stehen bleiben, dass bei einer künftigen Überarbeitung der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung generell zur Abholung von Sperrabfall modernere Informationsflüsse eingeführt werden müssen, als diese gegenwärtig praktiziert werden. Insbesondere beschäftigt mich die generelle Festlegung, dass ab 6.00 Uhr der Sperrabfall im öffentlichen Raum zu lagern ist. Internet und Smart-Phone bieten hier kundenfreundlicher Modalitäten.

Wichtig aber bleibt, dass es besser ist, vorher beim Zweckverband anzurufen und ein abstimmendes Gespräch zu führen, als Ärger zu organisieren.

 

- Ein Beitrag von Mathias Brunner -