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Zum Verlust von 5 Millionen Euro Landkreisvermögen

Ganz gleich wie viel Beratungen unterschiedlicher Gremien des Kreistages noch stattfinden werden, 5 Mio. EUR Landkreisvermögen sind für den gegenwärtigen Zeitpunkt weg. Ob durch eine Rechtsauseinandersetzung – die Jahre dauern kann/wird –  noch Teilbeträge erstritten werden können oder nur zwangsläufig anfallende Kosten verbraten werden, kann nicht abgeschätzt werden.

Am 06.04.2021 fand eine öffentliche Sondersitzung des Kreis- und Finanzausschusses des Kreistages statt.

Eine wesentliche Botschaft betrifft die Frage nach personellen Konsequenzen: Weder die Landkreisverwaltung noch die vertretenen Kreistagsfraktionen erachteten es zum gegenwärtigen Zeitpunkt als angebracht personelle Konsequenzen einzufordern.

Die Schlussfolgerung der Landkreisverwaltung eine Anlageordnung im Kreistag zu diskutieren und zu beschließen, ist wohl eine scheinbar folgerichtige Konsequenz. Letztlich wird die Verantwortung von Geldanlagevorhaben verlagert und eine starrere Anlagestrategie durch Beschlüsse des Kreistages abgesegnet.

Bleiben wird die Entscheidung  zwischen Strafzinsen (also klar definierter Verlust von Kreisvermögen) und dem möglichen geringen Zinsertrag bei privaten Banken. Mit der 2017 getroffenen Entscheidung, dass Privatbank Geldanlagen von kommunalen Anlegern nicht mehr sichern müssen, wurde sanktioniert, dass bei Bankenturbulenzen kommunales Geld für die  Absicherung von Privatvermögen zur Verfügung steht.

Man kann den gegenwärtigen Verlust drehen und wenden wie man will, es ist zur Zeit nicht möglich mit Geld sicher Geld zu verdienen.

Für uns als Linke bleibt die Forderung bestehen, dass transparent  Finanzentscheidungen der Landkreisverwaltung dargestellt werden. Dazu wird die vorgesehene Anlagerichtlinie ein Beitrag werden. Die Verfügungssummen der einzelnen Entscheidungsebenen laut Geschäftsordnung des Kreistages sind ein zweiter Baustein, hier wurden unsere Anträge auf Reduzierung der jeweiligen Beträge bis jetzt immer mehrheitlich abgelehnt.

Bleibt auch weiter zu hinterfragen, ob der Verlust von liquiden Mittel (Reserven) nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Abarbeitung des Doppelhaushaltes 2021/2022 hat.

- Text von Frank Dahms, Andreas Rössel und Dr. Barbara Drechsel als Teilnehmer*innen an der Ausschusssitzung -