Sozialleistungen an Kinder 2020

Annaberg-Buchholz. Kinderarmut ist eines der größten Probleme in unserem Land. Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht bzw. betroffen. Dabei geht es um die Zukunft der jungen Generation – sie aus der Armut zu holen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie Perspektiven zu eröffnen, ist unsere Pflicht. Kinderarmut ist immer auch Einkommensarmut der Eltern. Die Politik darf hier nicht weiter wegschauen!

Auf eine Kleine Anfrage unserer Landtagsabgeordneten Susanne Schaper vom August 2021 zu Sozialleistungen von Kindern im Jahr 2020, ergeben sich aufschlussreiche Informationen zur Lage im Erzgebirgskreis, welche sich auf den Dezember 2020 beziehen:
Für 61.045 Kinder wurde Kindergeld ausgezahlt. Die Erziehungsberechtigten von 3.172 Kindern erhielten den Kinderzuschlag. Diesen bekommen Eltern für ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht reicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Damit ist der Erzgebirgskreis in Sachsen nach Leipzig und Dresden trauriger Drittplatzierter. Auch wenn der Erzgebirgskreis nach Leipzig und Dresden die meisten Einwohner:innen hat, so ist die Anzahl der Familien, die den Kinderzuschlag erhalten – im Vergleich zum landesweiten Schnitt von 4,68% derer die neben Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten – mit 5,19 % zu hoch. Die Kleine Anfrage gibt auch Aufschluss darüber, dass im Erzgebirgskreis 3.114 Leistungsberechtigte (unter 15 Jahren) Sozialgeld nach SGB II erhalten, welche innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Auch auf das Programm Bildung & Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, wird zugegriffen. Dieses unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Zu den Leistungen für Bildung & Teilhabe zählen bspw. Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung oder die Teilnahme im Sportverein oder der Musikschule. 3.270 Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren bezogen im Dezember 2020 daraus Leistungen, davon ein Großteil für Schulbedarf und Mittagsverpflegung.
Mit Stand zum 31.12.2020 gab es 3.215 Haushalte, in denen auch Kinder und Jugendliche wohnten, welche Wohngeld bezogen. 2.395 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wohnten in reinen Wohngeldhaushalten.

DIE LINKE streitet seit Jahren mit vielen gesellschaftlichen Akteuren für eine Kindergrundsicherung. Als LINKE haben wir im März 2020 ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, mit der wir Kinderarmut nachhaltig überwinden wollen. Unsere Konzept orientiert sich dabei an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und ihren individuellen Bedarfen! Unsere Kindergrundsicherung ruht auf vier Säulen:
1. Säule: Jedes Kind ist uns gleich viel wert! Wir erhöhen das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich. Von dem neuen Kindergeld profitieren alle Familien!
2. Säule: Gerechtigkeit herstellen, Kinderarmut überwinden! Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag. Dieser Zuschlag richtet sich an Kinder, deren Eltern auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind bzw. durch niedriges Erwerbseinkommen lediglich ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können. Der Zuschlag ist altersabhängig, denn Grundschulkinder brauchen mehr als Kindergartenkinder und Jugendliche mehr als Grundschulkinder.
3. Säule: Tatsächliche Unterkunftskosten berücksichtigen! In den Zuschlägen der Kindergrundsicherung sind Wohn- und Heizkosten bis monatlich 149 Euro bereits pauschal enthalten. Darüberhinausgehende kindbezogene Wohn- und Heizkosten werden vollständig berücksichtigt.
4. Säule: Einmalige und besondere Bedarfe anerkennen! Im Alltag kann es in unregelmäßigen Abständen und abhängig von der Lebenssituation der Familien zu weiteren Bedarfen kommen, die nicht von den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Dazu zählen beispielsweise Klassenfahrten, Umzugskosten oder Feste, die neue Lebensabschnitte im Leben von Kindern oder Jugendlichen einleiten, wie Schuleinführung oder Jugendweihe, Konfirmation oder Kommunion.
Unsere Kindergrundsicherung erhalten alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Junge Volljährige erhalten die Kindergrundsicherung bis zum ersten Schulabschluss inkl. Abitur. Für Zeiten von Ausbildung und Studium wird – wie heute – weiterhin das Kindergeld gewährt; ergänzend greifen die spezielleren Leistungen wie das BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe inkl. Mindestausbildungsvergütung.
„Kein Kind ist verantwortlich für seine Armut. Wenn vor allem Kinder von Minijobbern, Zeitarbeit- und Teilzeitbeschäftigten betroffen sind, ist nicht Corona schuld. Verantwortlich sind die, die dafür sorgen, dass die Eltern der Kinder in unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen stecken. Deshalb sind Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten, Tarifverträgen und Anhebung des Mindestlohns praktische Maßnahmen gegen Kinderarmut. Kinderarmut ist kein Schicksal, sondern Folge politischer Untätigkeit. Die Einführung einer Kindergrundsicherung könnte Kinderarmut längst abgeschafft haben. Kein Kind in Deutschland muss arm sein. Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Kindern die besten Startchancen fürs Leben mitzugeben. Kinderarmut ist immer ein Armutszeugnis für eine Gesellschaft.“ so unsere Kreisrätin Karoline Loth.

- Text von Karoline Loth