Finanzielle Mehrbelastung für Eltern bzgl. des Bildungstickets mildern!

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die im Anhang angefügten Kreisrät:innen beantragen auf  der Grundlage der Sächsischen Landkreisordnung § 32 Abs. 3

die unverzügliche Einberufung einer Kreistagssitzung (auf jeden Fall vor der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen).

 

Gegenstand der Kreistagssitzung soll eine verbindliche Positionierung zur Schülerbeförderungssatzung für das Schuljahr 2022/23 sein.

Der Kreistag weist Landrat Vogel (entsprechend § 98 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie § 63 der SäLKO) an:

der gegenwärtig zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung der Schülerbeförderungssatzung nicht zuzustimmen;

gemeinsam in der Verbandsversammlung verbindliche Lösungen zu klären, die die vorgesehene Mehrbelastung mildert bzw. die Option die zurzeit geltende Schülerverbundkarte parallel zum Bildungsticket zu belassen.

 

Begründung: Die mit der vorgesehenen alleinigen Bereitstellung des Bildungstickets verbundenen Mehrbelastungen sind nicht vertretbar.

 

  • Text von Frank Dahms