Finanzielle Mehrbelastung für Eltern bzgl. des Bildungstickets mildern!
Sehr geehrter Herr Landrat,
die im Anhang angefügten Kreisrät:innen beantragen auf der Grundlage der Sächsischen Landkreisordnung § 32 Abs. 3
die unverzügliche Einberufung einer Kreistagssitzung (auf jeden Fall vor der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen).
Gegenstand der Kreistagssitzung soll eine verbindliche Positionierung zur Schülerbeförderungssatzung für das Schuljahr 2022/23 sein.
Der Kreistag weist Landrat Vogel (entsprechend § 98 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie § 63 der SäLKO) an:
der gegenwärtig zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung der Schülerbeförderungssatzung nicht zuzustimmen;
gemeinsam in der Verbandsversammlung verbindliche Lösungen zu klären, die die vorgesehene Mehrbelastung mildert bzw. die Option die zurzeit geltende Schülerverbundkarte parallel zum Bildungsticket zu belassen.
Begründung: Die mit der vorgesehenen alleinigen Bereitstellung des Bildungstickets verbundenen Mehrbelastungen sind nicht vertretbar.
- Text von Frank Dahms